Rechtsprechung
LSG Sachsen, 28.09.2005 - L 6 U 70/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anerkennung einer Riesenzelldystrophie als Quasi-Berufskrankheit eines Balletttänzers; Anforderungen an die Verpflichtung des Verordnungsgebers zur Aufnahme einer Berufskrankheit in die Liste der Berufskrankheiten; Vorliegen der Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 S. 2 ...
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Riesenzelldystrophie - Balletttänzerin - keine Quasi-Berufskrankheit"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Leipzig, 25.04.2002 - S 7 U 119/01
- LSG Sachsen, 28.09.2005 - L 6 U 70/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 22.10.1981 - 1 BvR 1369/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anerkennung von Berufskrankheiten
Auszug aus LSG Sachsen, 28.09.2005 - L 6 U 70/02
"Neue" Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft im Sinne des § 9 Abs. 2 SGB VII seien auch solche objektiv "alten" Erkenntnisse, die der Verordnungsgeber bei Erlass der Berufskrankheitenverordnung nicht kannte und daher nicht berücksichtigen konnte (Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22.10.1981 - 1 BvR 1369/79).Es ist daher systemgerecht, im Geiste der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22.10.1981 - 1 BvR 1369/79 - die entsprechenden medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse als zumindest für den Verordnungsgeber neu zu bezeichnen.
- BSG, 23.03.1999 - B 2 U 12/98 R
Berufskrankheit - bandscheibenbedingte Erkrankung - Lendenwirbelsäule - …
Auszug aus LSG Sachsen, 28.09.2005 - L 6 U 70/02
"In erheblich höherem Maße" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der jedoch nicht im Sinne der Risikoverdoppelung zu verstehen ist (BSG, Urteil vom 23.03.1999 - B 2 U 12/98 R - BSGE 84, 30, 37). - BSG, 04.06.2002 - B 2 U 20/01 R
Quasi-Berufskrankheit - gruppentypische Risikoerhöhung: Einwirkungshäufigkeit - …
Auszug aus LSG Sachsen, 28.09.2005 - L 6 U 70/02
Das Sozialgericht hat zu Recht festgestellt, dass für die "Riesenzelldystrophie des Balletttänzers" eine "Sperrwirkung" (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 04.06.2002 - B 2 U 20/01 R -) nicht schon deswegen besteht, weil diese Erkrankung und ihre Auslösung durch Überlastung bereits seit den 30er Jahren bekannt ist, denn ausweislich der Auskünfte des BMGS hat eine entsprechende Prüfung nicht stattgefunden.
- BSG, 24.02.2000 - B 2 U 43/98 R
Rückwirkung bei neuer Berufskrankheit
Auszug aus LSG Sachsen, 28.09.2005 - L 6 U 70/02
Gleichwohl war weder die Beklagte noch das Sozialgericht verpflichtet, gewissermaßen an Stelle des "säumigen" Verordnungsgebers (vgl. BSG, Urteil vom 24.02.2000 - B 2 U 42/98 R - SozR 3-2200 § 551 Nr. 14) tätig zu werden. - BSG, 23.06.1977 - 2 RU 53/76
Verfassungsmäßigkeit - Berufskrankheit - Lungenfibrose - Eisenstaub - Neue …
Auszug aus LSG Sachsen, 28.09.2005 - L 6 U 70/02
Eine bewusste Ablehnung (vgl. BSG BG 1967/75; BSGE 44/90, 93, 94; BSGE 71, 303) hat nicht stattgefunden. - BSG, 02.11.1999 - B 2 U 42/98 R
Unfallversicherungsschutz - Rettungshandlung - Rettungsabsicht - Ausweichmanöver …
Auszug aus LSG Sachsen, 28.09.2005 - L 6 U 70/02
Gleichwohl war weder die Beklagte noch das Sozialgericht verpflichtet, gewissermaßen an Stelle des "säumigen" Verordnungsgebers (vgl. BSG, Urteil vom 24.02.2000 - B 2 U 42/98 R - SozR 3-2200 § 551 Nr. 14) tätig zu werden.